Aktuar (actuary)

In der älteren Literatur Gerichtschreiber, Protokollführer. Heute Berufsbezeichnung für eine Fachkraft mit der Aufgabe der versicherungsmathematischen Klärung von Fragestellungen aus den Bereichen Assekuranz, Bausparen, Kapitalanlage und Altersvorsorge, jeweils im Rahmen der gegebenen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In der Regel sind Aktuare akademisch gebildete Mathematiker mit einer Zusatzausbildung, nach deren erfolgreichem Ende die (geschützte) Berufsbezeichnung "Aktuar (DVA" (bis anhin noch nicht auch in der weiblichen Form) verliehen wird. -In Deutschland muss gemäss § 11a VAG jedes Lebensversicherungsunternehmen einen "Verantwortlichen Aktuar" benennen. Nach der Aktuarverordnung (AktuarV) hat er die Aufgabe, die versicherungsmathematisch einwandfreie Beiträge zu verantworten. Im Erläuterungsbericht hat er darzulegen, nach welchen Methoden die Kalkulation erfolgt ist, wie die Deckungsrückstellung ermittelt wird, welche Sicherheiten einkalkuliert wurden und wie die zukünftige Entwicklung eingeschätzt wird. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Lage der Versicherung die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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