Abfindungsgeld (sum of acquittance; termination pay)

Allgemein die einmalige Zahlung in Bargeld, welche einem Beschäftigten bei dessen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis seitens des Arbeitgebers geleistet wird. -In Deutschland war bei der Entlassung aus dem öffentlichen Dienst aufgrund der Personalabbauverordnung des Deutschen Reiches vom 27. Oktober 1927 die Abfindungssumme (Fixation) im Einzelnen geregelt. Ausscheidende Reichsbeamte konnten danach bis zum Achtfachen des Jahresgehaltes als Abfindungsgeld erhalten. Im besonderen auch (von der Öffentlichkeit gerügte, hohe) Zahlungen an Spitzen-Führungskräfte von Unternehmen, die wegen Misswirtschaft ihr Amt verlassen müssen. Siehe Begrüssungsgeld, Detraktion, Entlassungsgeld, Schlafgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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