Zweckbindungsklausel (appropriation clause)

Die Bindung einer (in der Regel staatlichen) Einnahme an ganz bestimmte Ausgaben. An einen (öffentlichen) Zuschuss (etwa: Schaffung von Arbeitsplätzen innert einer Region) geknüpfte Bedingungen. Siehe Appropriationsklausel.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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