Zinsverbot (ban on usury; ban on interest)

Die (durch Gesetz oder Religion) ausgesprochene Untersagung, für ein Darlehn einen Zins zu verlangen. Entsprechende Regelungen übersehen allemal die ökonomische Wirklichkeit. Verleihe ich Geld, so entstehen für mich Opportunitätskosten: ich begebe mich der Möglichkeit, mit dem verliehenen Geld jetzt eine günstige (opportune) ökonomische Transaktion wahrzunehmen. Es ist dies, anders ausgedrückt, ein entgangener Gewinn (bei den Alten das LUCRUM CESSANS). Allein das rechtfertigt schon grundsätzlich einen Preis für die Überlassung des Geldes. Obendrein kann ich heute den entgangenen Gewinn, die Opportunitätskosten, sehr genau am Ertrag von Staatsanleihen (PRAEMIUM LEGALE) in Buchteilen von Prozenten bemessen. Weiterhin gilt es zu bedenken, dass ich mit dem verliehenen Geld gegenwärtige, sofort realisierbare und genau berechenbare Kaufkraft (Anspruch auf Güter) gegen einen zukünftigen, mit vielen Unsicherheiten behafteten Anspruch eintausche (Gesetz der Minderschätzung künftiger Bedürfnisse). Die alten Schriftsteller nannten das DAMNUM EMERGENS. Wenn ich Geld verleihe, dann entsteht ein Risiko hinsichtlich der Rückzahlungswilligkeit und Tilgungsfähigkeit des Schuldners. Diese Gefahr, in der alten Literatur PERICULUM SORTIS, muss ich als Prämie kalkulatorisch in Rechnung stellen. -Aus alledem ist einsichtig, dass Zins als Prämie nicht nur gerechtfertigt, sondern zum Funktionieren einer Kreditwirtschaft auch unerlässlich ist. -Ohne Zins wäre wohl kaum jemand bereit, freiwillig Kaufkraft in Form von Geld einem anderen zur Verfügung zu stellen. Ganz abgesehen davon gäbe es dann auch keine Möglichkeit, über die Marktkräfte (Angebot und Nachfrage nach Darlehn und den sich bildenden Preis) das Geld (und damit die knappen Produktionsfaktoren) an den Ort der produktivsten Verwendung, zum "besten Wirt" zu lenken. Siehe Geldabschaffung, Ijara, Istisna, Konsumentenkredit, Mudaraba, Murabaha, Musharaka, Salam, Schwundgeld, Strukturumbruch, Unfruchtbarkeits-Theorie, Verzinsung, Übersatz, Wucher, Zins(satz).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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