Zinssatz, effektiver (effective interest)

Allgemein die Einrechnung sämtlicher preisbestimmender Bestandteile, die aus dem regelmässigen Darlehn neben dem vereinbarten Zinssatz entstehen, wie Bearbeitungsgebühren, Auszahlungskurs, Modalitäten der Tilgung (Tilgungssatz, Tilgungsbeginn, Tilgungshöhe und Tilgungs-Verrechnungstermine) oder allfällige Versicherungskosten. Im engeren Sinne oft diejenige Verzinsung, die sich nach Berücksichtigung des Kaufpreises bzw. Kurswertes errechnet. Wendet man für ein mit 4 Prozent verzinsliches Wertpapier nur 80 GE auf, so ist die tatsächliche, effektive Verzinsung 4 GE auf 80 GE, mithin 5 GE auf 100 GE oder 5 Prozent. Siehe Referenz- Zinssatz, Zinsänderungsrisiko.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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