Zahlmeister (purser; paymaster)

Im heutigen allgemeinen Sprachgebrauch die für den Zahlungsverkehr sowie für die sichere Aufbewahrung von Wertsachen (in einem Depot) auf einem Seeschiff (Fahrgastschiff) zuständige Person. Beim Militair der Geldverwalter (Kassenwart), dessen Aufgabe vor allem in der Bereitstellung von Zahlungsmitteln zur Beschaffung des notwendigen Bedarfs einer Heereseinheit liegt; früher auch Pfennigmeister genannt. In Vereinen manchmal Bezeichnung für die Person, welche das Vereinsvermögen verwaltet (Schatzmeister, Säckelmeister, Büchsenmeister). Im übertragenen Sinne derjenige (Deutschland), welcher die grössten finanziellen Lasten in einer Gemeinschaft (der EU) zu tragen hat. Siehe Juste-Retour-Prinzip.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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