Defizitquote (deficit ratio, budget deficit ratio; fiscal deficit ratio)

Fiskalpolitisches Konvergenzkriterium nach Art 104 Abs. 2 EGV, dort definiert als "Verhältnis zwischen dem geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizit und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen." Im dem EGV beigefügten "Protokoll über das Verfahren bei einem übermässigem Defizit" (Protokoll . 20) sind die einzelnen Begriffe genauer definiert. Siehe Haushaltsdefizit, Nachhaltigkeit, Schuldenquote, Stabilitäts-und Wachstumspakt, Steuerquote. Vgl. die Rubrik "Öffentliche Finanzen" im Teil "Statistik des Euro-Währungsgebiets" des jeweiligen Monatsberichts der EZB sowie zur Schnellschätzung des Bruttoinlandsprodukts Monatsbericht der EZB vom Juni 2003, S. 51 f., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2005, S. 23 ff. (ausführliche, vergleichende Darlegung), Monatsbericht der EZB vom August 2005, S. 63 ff. (Erhöhung der Defizitquote im Eurogebiet folgt aufgrund der "Reform" des Stabilitäts-und Wachstumspaktes).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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