Darlehnforderungs-Verkauf (loan factorisation)

Banken als Darlehnsgeber können nach deutschem Recht grundsätzlich ihre Forderungen verkaufen. Auch aufsichtsrechtlich ist gegen eine Veräusserung der Forderungen nichts einzuwenden. Siehe Kredit, nichtabtretbarer, Verbriefung. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 195 (Beschwerden gegen entsprechende Transaktionen).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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