Darstellungswährung (presentation currency)

Begriff aus den IAS/IFRS. Geregelt wird hier der nicht seltene Fall, dass ein Unternehmen Betriebsteile in verschiedenen Währungsräumen (foreign entities) besitzt, in denen in der jeweiligen Berichtswährung ein Abschluss erstellt wird und nun die ermittelten Werte in einer einheitlichen Geldeinheit (in der Konzernbilanz) umgerechnet werden müssen. Die in einem Vertrag in Bezug auf die Zahlung festgelegte Währung. Diese Angabe sollte unbedingt nach dem ISO-Währungscode geschehen. In Angeboten vor allem aus Offshore-Finanzplätzen wird in der Regel mündlich und schriftlich "Dollar" genannt; gemeint ist aber dann beispielsweise der in seiner Kaufkraft bei weitem niedrigere Barbados-Dollar (BBD). Wie sich gezeigt hat, ist in diesen Fällen eine Rechtsverfolgung wegen Täuschung (vorsätzliches Verhalten mit dem Ziel, bei einem anderen einen Irrtum zu erregen, siehe § 263 StGB) auch vor deutschen Gerichten aussichtslos. Siehe European Master Agreement, Finanzgeier, Klartext, Verständlichkeit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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