Transparenz-Richtlinie (EU transparency directive)

Verordnung der EU aus dem Jahr 2004 mit dem Ziel, EU-weit die Emittenten einheitlichen Anforderungen an die Transparenz (vor allem: regelmässige Finanzberichte, Offenlegung der Beteiligungen) zu unterwerfen. Bis zum Jahr 2007 musste die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. In Deutschland geschah dies durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG). Siehe Prospekt-Rechtssetzung der EU. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 47, Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 99, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 42., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2005, S. 73 ff. (breite, lehrbuchmässige Darstellung Übersicht auf S. 84), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 39, Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 145 (Inhalt des Transparenzrichtlinie Umsetzungsgesetzes).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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