Transaktionsbonus (transaction premium)

Wenn nicht anders definiert Zahlungen eines Bieters an Entscheidungsträger eines Zielunternehmens in Zusammenhang mit Übernahmen. Weil dabei organschaftliche Treuepflichten sowie die Interessen der Mitarbeiter und Aktionäre in jedem Falle berührt werden, sind solche (häufig gar nicht offengelegte) Zahlungen an Personen in der Zielgesellschaft übernahmerechtlich in vieler Hinsicht bestritten (Mannesmann-Verfahren 2004 und 2006 in Deutschland; auch der Betriebsratsvorsitzende wurde wegen treuepflichtwidriger Schädigung angeklagt). In der Öffentlichkeit gelten solche Anerkennungsprämien als Douceur bzw. als Schmiergeld. -Auf Transaktionsboni bei Unternehmen im Finanzbereich hat die Aufsichtsbehörde keinen unmittelbaren Einfluss. Siehe Aktientausch-Übernahme, Douceur, Draufgeld, Handgeld, Fusionen und Übernahmen, Bieter, Buy out, Erwerbsangebot, Material-Adverse-Change-Klauseln, Pflichtangebot, Schmiergeld, Sweet-Equity, Stimmrechts-Datenbank, Übernahme- Angebot.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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