Termineinlagen (fixed-term deposits, core deposits)

Guthaben (Einlagen, Depositen), welche den Banken befristet für einen Zeitraum von mindestens dreissig Tagen und üblicherweise in grösseren Beträgen zur Verfügung gestellt werden. -Aufsichtsrechtlich gab es um diese (so auch im Deutschen genannten) Core Deposits im Zuge von Basel-II lange Diskussionen, weil diese nach den Hedge-Accounting-Regeln nicht zur Absicherung längerfristiger Aktivgeschäfte herangezogen werden dürfen. Das International Accounting Standards Board (IASB) verwies zur Begründung dafür auf die Möglichkeit des jederzeitigen Abzugs solcher Einlagen. Die Praxis hält dem die sog. Bodensatz-Theorie entgegen. Danach haben Core Deposits erfahrungsgemäss eine längere Verweildauer in der Bankbilanz als es ihrer vertraglichen Fälligkeit entspricht. -Die EZB kann im Rahmen der Feinsteuerungs- Operationen über Schnelltender oder über bilaterale Geschäfte Termineinlagen der Banken für eine gewisse Zeit zu für die Banken günstigen Bedingungen hereinnehmen. Siehe Bodensatz, Fristentransformation, Hereinnahme, IAS 39. Vgl. die Termineinlagen aufgeschlüsselt nach Einlegern im Anhang "Statistik des Euro- Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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