Target 2-Securities, T2S (so auch im Deutschen)

Von der EZB geplantes Abwicklungssystem für die Wertpapier-Übertragungen (genauer: Transaktionen, die von Instituten mit Zentralbankgeld bezahlt werden; man spricht auch vom Settlement-Geschäft) im Eurogebiet. Ziel des Vorhabens ist es, den stark zersplitterten Markt für Wertpapiere in Eurogebiet leistungsfähiger zu machen. -Diese Absicht löste erhebliche Bedenken aus, weil private Dienstleistungen hierbei durch öffentliche ersetzt werden, und ein monopolistischer Anbieter langfristig die Wirtschaftlichkeit der Abwicklung in Europa und damit die Anziehungskraft seiner Finanzmärkte behindere; denn Kundendienst und Anwendung neuer Technologien lassen sich grundsätzlich nur durch Wettbewerb sichern. Siehe Abwicklungssysteme, Börsenkonzentration, europäische Clearing-Haus, automatisches, Euroclear, Massenzahlungsverkehr, elektronischer, Target 2-Securities, Trade Assignment, Überweisungssystem. Vgl. Geschäftsbericht 2006 der Deutschen Bundesbank, S. 104; Geschäftsbericht 2006 der EZB, S. 115 f. (Darstellung; Wirtschaftlichkeit), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2007, S. 69 ff. (ausführliche Darstellung von Target 2; Übersichten; S. 81 f.: Besonderes zur Wertpapierverrechnung). Tarifautonomie (autonomy of pay settlement). In Deutschland das verfassungsmässig festgeschriebene Recht der Arbeitnehmer, ohne Einmischung Dritter die Arbeitsbedingungen und Lohnzahlungen mit den Arbeitgebern vertraglich aushandeln zu können. -Immer wieder wird seitens der Tarifpartner (social partners) der Zentralbank vorgeworfen, sie mische sich mit drohenden Worten in die Verhandlungen ein. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Aufgabe der Zentralbank in der Gewährleistung der Masstab-Eigenschaft des Geldes besteht. Wenn durch überzogene Lohnabschlüsse (der bezahlte Lohn liegt weiter über dem Grenzprodukt der Arbeit) die Preisstabilität gefährdet wird, dann ist es durchaus berechtigt, wenn die Zentralbank darauf hinweist. Siehe Lohn, indexierter, Lohn-Preis- Spirale, Ölpreis-Ausgleich, Zweitrundeneffekte.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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