Londoner Schuldenkonferenz (London debt conference)

Im März und Mai 1921 in London tagendes Gremium aus Vertretern der Siegermächte des Ersten Weltkriegs (19141918) über Deutschland, das einen drastischen Zahlungsplan sowie einen umfangreichen Sachleistungsplan aufstellte. Beide Pläne wurden Deutschland als Ultimatum (bei Nichtannahme wurde die Besetzung deutschen Territoriums angedroht) überreicht. Zwar wurde das Ultimatum von Deutschland angenommen. Weil aber das Wirtschaftsleben in Deutschland weithin zusammenbrach, konnten die Forderungen nicht erfüllt werden; Belgier und Franzosen besetzten daraufhin im Januar 1923 das Ruhrgebiet. Im Jahr 1952 in London tagende Besammlung mit dem Ziel, eine Regelung für die 14 Mia DEM Auslandsschulden Deutschlands einen Tilgungsplan aufzustellen. Dieser bestimmte bis 1958 eine jährliche Zahlung (West)Deutschlands von 600 Mio DEM und ab 1958 von 750 Mio DEM. Siehe Dawes-Anleihe, Ruhrgeld, Wohlstandsindex. Londoner System (London system). In Zusammenhang mit der Geldwäsche entscheiden die Banken nicht von sich aus, wie sie mit verdächtigen Fällen umgehen, sondern sie melden einen Verdacht den Behörden. Dadurch gerät eine Bank nicht in die Gefahr, selbst zur Rechenschaft gezogen zu werden. -Andererseits hat sich gezeigt, dass die Behörden mit der Fülle an Meldungen überfordert sind, und dass den gemeldeten Verdachtsfällen daher nur ungenügend nachgegangen wird. Es gilt daher als passender, die Aufspürung von Geldwäscherei der einzelnen Bank (aufsichts)rechtlich zuzuweisen. Siehe Financial Action Task Force on Money Laundering, Gefährdungsanalyse, Geld, schmutziges, Geldtransfer- Vermittler, Konto, falsches, Konten-Offenlegung, Kontensperre, Kundendaten- Informationspflicht, Offshore-Finanzplätze, Outsourcing, Underground Banking.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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