Legal Opinion (so in diesem Zusammenhang auch im Deutschen gesagt; seltener mit Rechtsgutachten übersetzt)

In Bezug auf den Finanzmarkt allgemein die sachverständige Stellungnahme eines Fachjuristen in Bezug auf ein Engagement, und hier im besonderen hinsichtlich einer vertraglichen Bindung in einer fremden Sprache und in einem ausländischem Rechtsraum. Kapitalanlagegesellschaften beschäftigen oftmals einen Stab von Vertragsrechtlern aus den jeweiligen Rechtsordnungen; auch bei grossen Instituten sind häufig juristische Berater aus verschiedenen Regionen der Erde angestellt. -Manchmal kommt es auch zu entsprechenden Abmachungen zwischen global tätigen Instituten. Danach prüft der jeweilige im Land ansässige Partner durch die Experten seines Hauses die auf die heimische Rechtsordnung bezogenen Vereinbarung eines ausländischen Partners. -Die hohen Aufwendungen für die Rechtsberatung führte in der letzten Zeit dazu, dass von internationalen Spitzenverbänden der im Finanzmarkt Tätigen eine Reihe Musterverträge, in der Regel in englischer Sprache, für fast jede (normale) Transaktion erarbeitet und bei entsprechenden Geschäften zugrundegelegt wurden. Siehe European Master Agreement, International Swaps and Derivates Association.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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