Lamfalussy-Vorschlag (Lamfalussy recommendation)

Von der (im November 2000 von den EU-Regierungen eingesetzten) Arbeitsgruppe unter Leitung des ehemaligen Präsidenten des Europäischen Währungsinstituts, Baron Alexandre Lamfalussy erarbeiteter Plan einer gesamteuropäischen zentralen Aufsichtsbehörde., verbunden mit einem einheitlichen europäischen Verwaltungs-und Vollstreckungsrecht sowie einem europäischen Rechtsschutzsystem. -Der Plan steht gegen das bestehende, dezentrale Aufsichtsgefüge, das durch nationale Kompetenz und europaweite Kooperation geprägt ist; dieses nutzt die Nähe und besonderen Kenntnisse der verantwortlichen nationalen Instanzen in der Aufsicht und verbindet dies mit verschiedenen Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Denn trotz zunehmender Vernetzung der nationalen Märkte sind die Unterschiede in den einzelnen Finanzsystemen nach wie vor beträchtlich. Siehe Aktionsplan für Finanzdienstleistungen, Allfinanzaufsicht, Aufsicht, europäische, Aufsichtsbehörden, Finanzmarktaufsicht, europäische, Subsidiaritätsprinzip. Vgl. auch Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 45, Jahresbericht 2003 der EZB, S. 120, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 48 ff. (S. 50 wichtige Graphik über den Gesetzgebungsweg), Monatsbericht der EZB vom November 2004, S. 93 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 41 f. (Arbeit in den Ausschüssen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2006, S. 50 (Stufenplan).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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