Lamfalussy-Verfahren (Lamfalussy process)

Nach seinem Vorsitzenden, dem belgischen Baron Alexandre Lamfalussy benannter und von den Regierungen der EU im November 2000 eingerichteter Vierstufen-Plan mit dem Ziel einer Rechtsangleichung auf dem Finanzmarkt der EU. In Stufe 1 wird jeweils eine Rahmengesetzgebung für die EU- Organe (Parlament, Ministerrat, Kommission) vorbereitet. In einem nächsten Schritt erfolgt die Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen. In Stufe 3 wird die einheitliche Umsetzung sowie auch die Einpassung der neuen Regelungen in die jeweiligen nationalen aufsichtsrechtlichen Gegebenheiten vorgenommen. Die letzte Stufe verfolgt das Ziel, die Anwendung und Durchsetzung des auf diesem Wege geschaffenen EU-Rechts (Aufsichtskonvergenz; prudential convergence) zu gewährleisten. -Auf allen vier Stufen wirken die einzelnen europäischen Aufsichtsbehörden durch ihre Arbeitsgruppen mit. -Kritisch begleitet wird das Lamfalussy-Verfahren durch ein Interinstitutionelle Überwachungsgruppe, die vor allem auch mit der Beurteilung der praktischen Anwendung der rechtsangleichenden Schritte befasst ist. Siehe Aktionsplan für Finanzdienstleistungen, Aufsicht, europäische, Finanzmarktaufsicht, europäische, Subsidiaritätsprinzip, Überregulierung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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