Credit Default Swap, CDS (so auch im Deutschen gesagt, manchmal auch: Kreditaus- fall-Swap oder Kreditausfall-Sicherung)

Derzeit das weltweit verbreitetste Kreditderivat: praktisch eine Versicherungsprämie für das Ausfall-Risiko: ein Kreditrisiko-Transfer. -Mit dem Abschluss eines CDS verpflichtet sich der Sicherungsgeber (fixed rate payer), bei Eintritt eines vorab genau bezeichneten (in der Regel durch Bezugnahme auf die Rahmenverträge der International Swaps and Derivates Association, ISDA) Kreditereignisses (credit event) eine Ausgleichszahlung an den Sicherungsnehmer (floating rate payer) zu leisten. Im Gegenzug erhält er vom Sicherungsnehmer eine Prämie. Deren Höhe hängt hauptsächlich ab von der Bonität des Übertragenden (des Referenzschuldners), der Laufzeit des Kontrakts, der genauen Festlegung des Kreditereignisses (etwa: Verzug, Teilausfall, vollständige Zahlungsunfähigkeit) und der Bonität des Sicherungsgebers (Risk Takers). -Die Prämie für CDS hat sich mittlerweile zu einem weithin beachteten Indikator für die Kreditqualität von Unternehmen und Banken entwickelt. CDS werden ausserbörslich gehandelt; dadurch kann man auf ganz besondere, nicht standardisierte Wünsche beider Kontrahenten eingehen. Der CDS-Markt nimmt häufig Rating- Abstufungen vorweg. -Das Volumen der CDS stiegt von 1 000 Mrd USD im Jahre 2002 steil an auf 17 000 Mrd USD Ende 2005 und hat sich bis Frühjahr 2007 nochmals verdreifacht. Teilnehmer an diesem Märkten für den Kreditrisiko-Transfer sind neben Banken vor allem auch Hedge-Fonds und Pensionskassen. Siehe Collateralised Debt Obligation, synthetische, Kreditderivat, Pfandpoolverfahren, Portfolio-Versicherung Rating, Trade Assignment. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 22, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2004, S. 43 ff. (dort auch Darlegung vieler Einzelheiten des Marktes und Übersichten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2005, S. 87 (CDSs als Ausdruck der Marktmeinung über die Bonität einer Bank; S. 88: Prämien 20032005 deutscher Banken im Vergleich), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2006, S. 37 ff. (Informationen auch zum aufsichtsrechtlichen Umfeld).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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