Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, Mifid (Markets in Financial Instruments Markets Directive, MFIDFIMD)

In Nachfolge und Fortschreibung der Europäischen Wertpapierdienstleistungs- Richtlinie im April 2004 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Sie gilt als das Grundgesetz für den europäischen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen und trat in Deutschland am 1. November 2007soll bis Jahresbeginn 2008 in Kraft treten. Die Mifid gilt als das Herzstück des EU-Aktionsplans zur Schaffung eines unbeschränkten Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen. Inhaltlich zielt sie auf eine Stärkung des Anlegerschutzes und des (auch grenzüberschreitenden) Wettbewerbs der Anbieter untereinander. Siehe Best Execution, Goldplating, Rechtsangleichung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 39 f.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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