International Financial Reporting Standards, IFRS (so auch in der Regel im Deutschen; seltener: Standards auf den Gebieten der Rechnungslegung)

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen auch in Deutschland (wie in der EU gesamthaft) ab Jahresbeginn 2005 vorgeschriebenes Regelwerk zur Bilanzierung in Fortschreibung der IAS. Hauptziel dabei ist die Vergleichbarkeit (comparability) der Abschlüsse innert der EU. Gegenüber dem HGB, das den Gläubigerschutz und die Kapitalerhaltung in den Vordergrund stellt, sind die IFRS am Informationsinteresse der Anleger ausgerichtet. Wichtige Merkmale: es sind bei vielen Posten Tageswerte (current cost) anzusetzen (fair value account), was zu verstärkter Volatilität bei Gewinnausweis und Bilanzkennziffern führt; stille Reserven zur Glättung dieser Schwankungen sind grundsätzlich nicht mehr gestattet; die nach HGB erlaubten Bewertungs-und Bilanzierungswahlrechte verschwinden; dennoch werden aber die Bewertungsspielräume gesamthaft grösser, u. a. durch Bestimmungen wie die Abrechnung von Aufträgen nach der Percentage-of-Completion-Methode oder die Werthaltigkeitstests (Impairment-Tests) beim Firmenwert; leider noch keine Übereinstimmung mit US-GAAP; die IFRS sollen nach und nach bis spätestens 2009 angeglichen werden und bleiben bis dahin wohl noch eine "Baustelle". -Ob die IFRS die an sie gesetzten Erwartungen hinsichtlich Zuverlässigkeit und Durchsichtigkeit der Informationen zur Rechnungslegung (true and fair view) tatsächlich erfüllen und somit einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der Finanzmärkte beitragen, bleibt abzuwarten. Kritiker sehen das IFRS- Regelwerk immer weiter von dem ursprünglich gesetzten Ziele einer grundsatzbasierten Rechnungslegung (rule-based accounting) abdriften: hin zu unnötigen und das Wesentliche verdeckende Spitzfindigkeiten. Siehe Angaben, verschleierte, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, General Accepted Accounting Principles, IAS 39, IFRS-Dialekte, Informations-Überladung, International Accounting Standards, International Accounting Standards Board, Klartext, Kombinationseffekt, Vermögenswert, eingebundener, Verständlichkeit, Vorhersagen, Wesentlichkeit, Zweckdienlichkeit. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2004, S. 77 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 66 f. sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin. International Financial Reporting Interpretations Committee, IRRIC: Seit 2002 bestehendes Gremium mit der Aufgabe, Erläuterungen zu den IAS zu erarbeiten. Die einzelnen Auslegungen werden mit einer Nummer bezeichnet (etwa: IAS 39) und veröffentlicht.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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