Insider-Verzeichnis (insider list)

Im Zuge des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes aus dem Jahr 2004 in Deutschland vorgeschriebene und in § 15b WpHG eingefügte Verpflichtung von Emittenten, alle Personen mit Insiderwissen aufzulisten. Eine eigene Wertpapierhandeslanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV) regelt Näheres über den Inhalt und das Verfahren der Veröffentlichung. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 173 f.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Alle Eintrage zum Buchstaben "I"

CFD sind komplexe Instrumente und beinhalten wegen der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Zwischen 59% und 79% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesen Anbietern. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
Zwischen 59% und 79% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit unseren Partner-Brokern. Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.