Versicherungsaufsicht (insurance supervision)

In Deutschland unterliegen alle Versicherungsunternehmen, auch die aus anderen Staaten, grundsätzlich der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Siehe Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 129 ff. (S. 135: wichtige rechtliche Neuerungen), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 11 f. (höchstrichterliche Rechtsprechung zwingt zu verschärfter Prüfung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin Versicherungsausschuss der Europäischen Kommission (EU Insurance Committee, IC): Im Jahr 1992 ins Leben gerufenes Gremium der EU, das unter Vorsitz der Europäischen Kommission diese bei gemeinschaftsrechtlichen Fragen der Assekuranz berät und EU-Richtlinien vorbereitet. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S. 71, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 55 ff. (Bericht auch über Ausschüsse und Unterausschüsse).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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