Qard al-Hasan (so auch im Deutschen gesagt)
Im Islamic Banking versteht man darunter ein zinsloses, zweckgebundenes Darlehn an Arme. In der Regel bedarf es zur Gewährung eines solchen Darlehns der Empfehlung einer religiösen Behörde; auch sind die Kredite im Normalfall besichert. Sie werden grundsätzlich nicht für konsumtive Zwecke eingeräumt, sondern meistens zum (Wieder)Aufbau von Häusern und Wohnungen, zu Heilbehandlungen des Verdieners (des Ernährers einer Familie) sowie oft auch als (monatliche) Beihilfe zum Erwerb einer handwerklichen Ausbildung. Siehe Ijara, Istisna, Mudaraba, Murabaha, Musharaka, Salam, Zinsverbot.