Option(svertrag) (option [contract])

Bedingtes Termingeschäft, nämlich ein Vertrag, der für den Käufer (den Inhaber) das Recht, nicht aber die Verpflichtung enthält, an oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Verfalltag), eine bestimmte Menge eines bestimmten Basiswertes (= Finanzproduktes, Ware), zu einem im voraus festgelegten Basispreis (auch Ausübungspreis genannt) zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Nur eine Vertragspartei (der Käufer) hat hier das Recht, die Leistung zu verlangen. Falls der Käufer sein Recht ausübt, muss der Verkäufer (Stillhalter) ungeachtet des gegenwärtigen Marktpreises zum vereinbarten Basispreis seine Verpflichtung erfüllen. -Als mögliche Basiswerte einer Option kommen in Betracht Vermögenswerte wie Aktien, Obligationen, Rohstoffe, Waren und Edelmetalle, Referenzsätze wie Währungen, Zinssätze, Indizes, Derivate oder eine beliebige Kombination daraus. Siehe Absicherungsverhältnis, Abwicklungsabteilung, Complex Option, Erfüllung, European Master Agreement, Finanzinstrument, Kreditrisiko, Lieferung, physische, Murabaha, OCT-Option, Rohstoff-Terminvertrag, Salam, Schadensersatzpflicht, Sleepy Warrant, Spreizung, Time- Spread, Tubos, Wiedereindeckungs-Risiko. Vgl. die Definitionen im Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 42.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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