Justitiengeld (court fees, legal charges; law costs)
In älteren Dokumenten Bezeichnung für Gerichtskosten, und zwar für die Abgaben zum Unterhalt eines Gerichts, aber auch für Gebühren, die für Dienstleistungen eines Gerichts von Rechtssuchenden zu zahlen waren. In weiterem Sinne sämtliche Ausgaben für die Rechtsbegleitung (wie Anwaltskosten, Zeugengeld, Gutachterhonorare, Schöffengeld). Siehe Bankgeld, Gerichtsgeld, Platzgeld, Schöffengeld.