Recht auf Homeoffice: Grüne fordern Heil zum Handeln auf
01.08.24 05:00 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Angesichts der Debatte über eine Rückkehr ins Büro bei Konzernen wie SAP, Axel Springer und der Deutschen Bank fordern die Grünen im Bundestag Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf, rasch ein Recht auf Homeoffice zu schaffen.
"Das Homeoffice ist gerade für Frauen wichtig, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen", sagte die grüne Arbeitsmarktpolitikerin Beate Müller-Gemmeke dem "Tagesspiegel" (Donnerstagsausgabe).
"Es geht um Zeitsouveränität: Wann arbeite ich, wie lange arbeite ich und wo arbeite ich." Laut Koalitionsvertrag sollen "Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten" einen "Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice" erhalten.
Sprich: Die Mitarbeiter hätten künftig das Recht, Homeoffice zu verlangen.
Arbeitgeber könnten "nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen" - also nur mit triftigem Grund. Heil hat das bisher nicht umgesetzt. Nach einer "Politikwerkstatt" mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu dem Thema präsentierte er lediglich unverbindliche arbeitsschutzrechtlichen Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit.
Beate Müller-Gemmeke will das nicht akzeptieren.
Sie verweist darauf, dass die FDP mit einer neuen Wachstumsinitiative flexiblere Arbeitszeit-Regelungen und steuerfreie Überstunden durchsetzen will. "Wir fordern im Gegenzug eine rechtliche Absicherung des Homeoffice." Auch Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch erinnert Heil an den Koalitionsvertrag. Ein Erörterungsanspruch sei weiter ein wichtiger Schritt dafür, vor Ort, im Betrieb, gute individuelle Lösungen zu finden, sagte er dem "Tagesspiegel".
Kritik an Heil kommt auch von den Gewerkschaften. Es sei sehr bedauerlich, dass das Bundesarbeitsministerium das Vorhaben ad acta gelegt habe, kritisierte Daniel Gimpel, Verdi-Gewerkschaftssekretär für "Gute Arbeit" im "Tagesspiegel". Neben einem individuellen Rechtsanspruch fordert Gimpel auch "erzwingbare kollektive Gestaltungsrechte" beim Homeoffice - also eine gesetzlich festgelegte verbindliche Mitbestimmung.
Denn bisher ist nicht eindeutig geklärt, dass Arbeitgeber die Betriebsräte an der Ausgestaltung der Homeoffice-Regeln beteiligen müssen.