AfD will Sondersitzung verhindern - Linke lehnt Zusammenarbeit ab

14.03.25 19:06 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Nach dem Scheitern ihrer Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht hat die AfD die Linke aufgefordert, gemeinsam den neuen Bundestag einzuberufen, um die Sondersitzung des alten Bundestags am Dienstag so zu verhindern.

Ines Schwerdtner (Archiv)
Ines Schwerdtner (Archiv)
über dts Nachrichtenagentur

Die Linke aber lehnt das strikt ab.

Die AfD versuche "auch mit allen parlamentarischen Mitteln, diesen Irrsinn zu stoppen", sagte Stephan Brandner, Zweiter Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD im Bundestag, zu "T-Online". "Deshalb fordern wir die Linken auf, die ideologischen Scheuklappen hier einmal abzulegen und mit uns die Einberufung des neuen Bundestags zu fordern. Gemeinsam hätten wir die für die Einberufung nötige Anzahl von einem Drittel der Abgeordneten im nächsten Bundestag."

Die Linke schließt das aus. "Man hebelt ein demokratisch fragwürdiges Verfahren nicht aus, indem man mit den Feinden der Demokratie zusammenarbeitet", sagte Linken-Chefin Ines Schwerdtner dem Nachrichtenportal am Freitagabend. "Die Linke steht fest zu dem Grundsatz, niemals mit Faschisten zusammenzuarbeiten."

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitagnachmittag Anträge der Linken und der AfD zurückgewiesen, mit denen die Fraktionen die Einberufung des Bundestages in seiner alten Zusammensetzung vor dem Zusammentreten des neu gewählten Bundestages verhindern wollten.

Das Gericht hält die Anträge für unbegründet.

Die Wahlperiode des alten Bundestages werde gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet.

Bis dahin sei der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt, erklärte der Zweite Senat.

Wann der Zusammentritt erfolgt, entscheide allein der neue Bundestag. Er werde hieran durch die Einberufung des alten Bundestages nicht gehindert. Die Richter erinnerten daran, dass die Bundestagspräsidentin dazu verpflichtet ist, den neuen Bundestag einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies beantragt.

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