49-Jähriger wegen Beleidigung von Spitzenpolitikern verurteilt

10.04.25 17:48 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Das Landgericht Baden-Baden hat einen 49-Jährigen wegen Beleidigung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und sieben weiteren Spitzenpolitikern zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt.

Frank-Walter Steinmeier und Olaf Scholz (Archiv)
Frank-Walter Steinmeier und Olaf Scholz (Archiv)
über dts Nachrichtenagentur

Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, sei das Urteil bereits am 2. April gefallen und mittlerweile rechtskräftig.

Dem Angeklagten war zunächst durch einen Strafbefehl des Amtsgerichts Rastatt vom Januar 2024 zur Last gelegt worden, über sein Facebook-Konto eine Darstellung in der Art eines Werbeplakats für einen Kinofilm aus der Filmreihe "Der Pate" veröffentlicht zu haben, die den Titel "Die Lügner 2.0" trug. Statt der Gesichter der Mafia-Filmfiguren waren die Gesichter von Steinmeier, Scholz, der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sowie mehrerer Bundesminister zu sehen. In einem begleitenden Text wurden die Politiker unter anderem als "ehrlos", "verlogen", "korrupt" und "psychisch gestört" bezeichnet.

Der Angeklagte wurde nun wegen öffentlicher Beleidigung von neun im politischen Leben des Volkes stehenden Personen nach Paragraph 188 StGB verurteilt. Der Angeklagte war zuvor noch auf seinen Einspruch durch Urteil des Amtsgerichts Rastatt von dem Vorwurf freigesprochen worden, und zwar mit der Begründung, es habe nicht ausgeschlossen werden können, dass der Facebook-Account gehackt worden sei.

Der Angeklagte hatte sich beim Amtsgericht zu dem Tatvorwurf zwar nicht eingelassen, jedoch ein an Facebook gerichtetes Schreiben vorgelegt, in dem er mitteilte, dass sein Account gehackt worden sei.

Die Staatsanwaltschaft war gegen den Freispruch in Berufung gegangen. An der Urheberschaft des Angeklagten für den Facebook-Post bestehe kein Zweifel, so die Baden-Badener Richter nun. Der Angeklagte habe die Grenzen der Meinungsfreiheit hin zu einer persönlichen Diffamierung überschritten. Im Vordergrund habe nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung gestanden, sondern der persönliche Angriff gegen die betroffenen Personen, so das Landgericht.

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